Allgemeine Geschäftsbedingungen & Reisebedingungen
Reps Klaus Bridge Reisen · Klaus Reps · Grüner Weg 10 · 64521 Groß-Gerau
§ 1 Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer – schriftlichen oder telefonischen – Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Reiseausschreibung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme (Reisebestätigung) zustande. Bei telefonischer Anmeldung gilt die Buchung als angenommen, wenn wir ihr nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen; bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reiseantritt erfolgt die Bestätigung unverzüglich.
§ 2 Zahlung
Nach Vertragsabschluss und Aushändigung der Reisebestätigung wird eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Höhe der Anzahlung: 30 % des Reisepreises pro Person.
§ 3 Rücktritt durch den Gast / Stornokosten
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns; diese sollte aus Beweisgründen schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgen. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Stornokosten ist von Reise zu Reise unterschiedlich und richtet sich nach dem Reisepreis und dem Zeitpunkt des Rücktritts.
Bei einem Rücktritt gelten die folgenden pauschalen Entschädigungssätze (in Prozent des Reisepreises pro Person), sofern kein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 %
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 55 %
- ab dem 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 75 %
- am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise: 85 %
Für gesondert vermittelte oder zusätzlich gebuchte Leistungen (z. B. Flüge, Bahntickets) gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Leistungsträgers; diese können bis zu 100 % betragen. Es steht Ihnen frei, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Rücktritt durch Reps Bridgetours
Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird spätestens drei Wochen vor Reisebeginn bei Auslandsreisen bzw. zwei Wochen vor Reisebeginn bei Inlandsreisen erklärt. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen unverzüglich und vollständig erstattet.
§ 5 Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Über Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich informieren.
§ 6 Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651h, § 651l BGB) kündigen.
§ 7 Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Weitergehende internationale Übereinkommen und gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 8 Insolvenzabsicherung / Sicherungsschein
Für Pauschalreisen sind wir gesetzlich verpflichtet, den Reisepreis für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit abzusichern (§ 651r BGB). Den Sicherungsschein mit den Angaben zum Kundengeldabsicherer erhalten Sie spätestens mit der Reisebestätigung.
§ 9 Mitwirkungspflicht / Mängelanzeige
Treten während der Reise Mängel auf, sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, etwaige Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und Mängel unverzüglich unserer Reiseleitung vor Ort anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nichts anderes vorschreiben.
§ 11 Gültigkeit / Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.